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Serviceübersicht

Kategorie Gaststätten und Gewerbe

Gaststätten und Gewerbe

Digihandel NRW

Als Bürger:in oder Unternehmen erhalten Sie hier einfache Erläuterungen über die digitalen Zugangstore zu den Verwaltungen.

Einheitlicher Ansprechpartner NRW

Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Onlineservice für Dienstleister und Fachkräfte aus dem In- und Ausland. Er bietet Ihnen Unterstützung bei allen relevanten Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit oder bei der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation.

Geoportal

Die Kreisstadt Olpe bietet mit dem GeoPortal einen zentralen Zugang zu einem Teil der Geodaten, unter anderem des Landes Nordrhein-Westfalen, welche auch den strengen Datenschutzbestimmungen entsprechend veröffentlicht werden dürfen.

Jobbörse

Suchen Sie nach freien Stellen und bewerben Sie sich direkt. Ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit.

Reisegewerbe & Wanderlager - Erteilung einer Reisegewerbekarte

Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie, wenn Sie außerhalb einer festen Betriebsstätte Waren oder Dienstleistungen anbieten möchten. Dies betrifft auch unselbständig Beschäftigte. Eine Onlinebeantragung ist über das Wirtschaft-Service-Portal.NRW möglich. Bitte beachten Sie, dass hier eine Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW erforderich ist.

Schwarzarbeit melden

Sie können mit diesem Service dem Zoll Schwarzarbeit melden. Dies ist auch anonym möglich.

Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Eine Onlinebeantragung ist über das Wirtschaft-Service-Portal.NRW möglich. Bitte beachten Sie, dass hier eine Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW erforderich ist.

Spielhallen Erlaubnis

Wenn Sie eine Spielhalle betreiben wollen, benötigen Sie vom Ordnungsamt eine entsprechende Erlaubnis. In einer Spielhalle werden dem erwachsenen Kunden verschiedene Arten von Spielautomaten und Videospielen angeboten. Sowohl das gewerbsmäßige Aufstellen von Spielen mit Gewinnmöglichkeit als auch ohne ist erlaubnispflichtig. Eine Onlinebeantragung ist über das Wirtschaft-Service-Portal.NRW möglich. Bitte beachten Sie, dass hier eine Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW erforderich ist.

Veranstaltungserlaubnis nach § 69 GewO (inkl. Wochen- und Spezialmärkte)

Veranstaltungserlaubnis nach § 69 GewO (inkl. Wochen- und Spezialmärkte). Eine Onlinebeantragung ist über das Wirtschaft-Service-Portal.NRW möglich. Bitte beachten Sie, dass hier eine Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW erforderich ist.


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Einige der hier angebotenen Services können auch ohne Anmeldung genutzt werden. Eine Anmeldung bietet jedoch für Sie den Vorteil, dass die Antragsformulare mit Ihren persönlichen Daten vorausgefüllt werden. Darüber hinaus können angemeldete Nutzerinnen und Nutzer jederzeit die gestellten Anträge einsehen und den Bearbeitungsstatus verfolgen.

Bitte beachten Sie außerdem, dass Ihnen ohne Anmeldung am Serviceportal auch kein aktueller Bearbeitungsstatus mitgeteilt werden kann.

Hinweis: Dies gilt nur für die Services, die komplett online über das Portal abgewickelt werden!