Serviceübersicht
Familie, Gesundheit und Soziales
Wenn Sie blind sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Blindengeld bekommen. Oder wenn Sie hochgradig sehbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung bekommen.
Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung sollen individuell gefördert werden. Um zu erfahren, welche Leistungen für Ihr Kind infrage kommen, berät der LWL Sie gerne umfassend.
Sie haben eine Behinderung oder es ist wahrscheinlich, dass Sie bald eine Behinderung haben werden. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Eingliederungshilfe bekommen.
Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
Externer Link zum Familienportal NRW
Externer Link zum Heimfinder NRW
Wenn Sie gehörlos sind oder Ihre Schwerhörigkeit an Taubheit grenzt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Gehörlosengeld bekommen.
Externer Link zum FamilienTool
Sie können Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Mit dem KiZ-Lotsen können Sie prüfen, ob der Kinderzuschlag für Sie in Betracht kommt. Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie danach direkt online erstellen.
Sie haben Fragen zu ausgewählten Renten- oder Reha-Themen? Diese können wir Ihnen ab sofort im Videochat beantworten. Schnell, kostenlos und bequem von zu Hause können Sie sich beraten lassen.
Rentenantrag online stellen, Daten ändern, Versicherungskonto einsehen, Termine buchen - das geht mit unseren Online-Diensten bequem von zu Hause aus.
Willkommen bei den Onlinediensten zur Durchführung des Schwerbehindertenrechtes in NRW.
Sozialleistungen einfach erklärt und beantragt.
Anmeldung für das Sportliche Herbstferienprogramm 2024
Dies ist das zentrale Hilfsportal der Bundesregierung für Geflüchtete aus der Ukraine. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Der Wiedereinstiegsrechner zeigt Ihnen und Ihrer Familie, dass sich Ihr beruflicher Wiedereinstieg nach einer familien- oder pflegebedingten Auszeit lohnt.
Hier können Vermieter einen Freistellungsantrag für ihr gefördertes Wohneigentum stellen.
Hier können Sie einen Antrag auf Erteilung eines allgemeinen oder gezielten Wohnberechtigungsscheines oder für eine Zinssenkung stellen.
Hier können Sie die Einkommenserklärung zu ihrem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein/ Zinssenkung abgeben.
Hier finden Sie alle Formulare zu Wohngeld zum Ausdrucken
Berechnen Sie hier Ihr Wohngeld und reichen Sie den Antrag gleich online beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein Westfalen ein.
-
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.
Hier finden Sie unsere angebotenen Online-Dienste, sowie Links zu externen Dienstleistungen.