Serviceübersicht
Abbrennen gewerblicher Großfeuerwerke
In diesem Online-Dienst können Sie als Privatperson oder Unternehmen das Abbrennen von Feuerwerken anzeigen, sofern Sie Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber*innen sind.
Ausnahmegenehmigung für Feuerwerke
Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk (z. B. Silvesterfeuerwerke) abbrennen möchten, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Diese müssen Sie vorab beantragen und gut begründen. Die Ausnahmegenehmigung kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.
Legende
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.