Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Internetseite
Wir haben den Anspruch, unsere Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen und zu erhalten. Rechtsgrundlagen hierzu sind die nationalen Rechtsvorschiften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Internetseite und ihre Unterkapitel.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Eine vollständige Vereinbarkeit mit den Anforderungen gemäß BITV ist nicht fortlaufend gegeben, da unter anderem sowohl die BITV selbst, als auch dieses Internetportal Änderungen unterliegen. Diese Internetseite verfolgt daher eine kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit und erfüllt die Anforderungen gemäß BITV bereits auf hohem Niveau und in wachsendem Maße. Gewährleistet wird dies durch einen Qualitätssicherungsprozess. Dieser umfasst neben der erwähnten Regelmäßigkeit die Hinzunahme und Berücksichtigung mindestens eines Experten für die Barrierefreiheit sowie des Feedbacks von Bürgerinnen und Bürgern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Es kann passieren, dass sich noch einige wenige Services bzw. Seiten nicht vollständig mit der Tastatur bedienen lassen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung aller vorhandenen Barrieren.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19. Januar 2021 erstellt.
Wenn Sie Kontakt zur Stadtverwaltung aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier