Serviceübersicht
Allgemeine Sicherheit & Ordnung / Gaststätten, Gewerbe
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Beantragen Sie hier Ihren Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Antragsfähig sind Vereine, Organisationen und in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaften.
Fristende ist der 20.03.2026.
Die Schankerlaubnis ist separat über die Anmeldung einer Veranstaltung zu beantragen.
Hier können Sie Ihre Veranstaltung anmelden.
Inklusive:
Schankerlaubnis (befristet)
Marktfestsetzung
Hier können Sie Ihre (vorläufige) Gaststättenerlaubnis beantragen bzw. erweitern.
Für dauerhafte Schankbetriebe.
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW erforderlich.
Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 € ist direkt im Anschluss an die Beantragung per Online-Bezahlverfahren zu begleichen.
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW erforderlich.
Die Plakatierungen sind bei der Firma SWS anzumelden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Hier können Sie online eine Anzeige bei der Polizei aufgeben.
Geben Sie hier der Polizei allgemeine Hinweise und Anregungen.
Der EA soll als Behördenlotse für in- und ausländische Dienstleister dienen.
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- Um diesen Service zu nutzen, ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises erforderlich.
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- Die Nutzung dieser Dienstleistung ist mit einer direkten Bezahlung verbunden (paypal, giropay, paydirekt).
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- Dienstleistung, für die eine Registrierung/Anmeldung über das Serviceportal.NRW notwendig ist.
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- Hierbei handelt es sich um einen Link zu einem externen Anbieter.