Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Internetseite
Wir haben den Anspruch, unsere Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Internetseite und seine Unterkapitel.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Diese Internetseite ist mit den Anforderungen gemäß BITV derzeit nicht komplett vereinbar. Die Seite erfährt in unserem Qualitätssicherungsprozess ständige Verbesserungen. Die Zugänglichkeit der Seite wird stetig verbessert. Aktuell erfährt unsere Seite ein intensives Audit.
Nicht barrierefreie Inhalte
Zum Beispiel gibt es derzeit einige Services und Seiten, die sich nicht mit der Tastatur bedienen lassen. Weiterhin sind nicht alle Links oder Bilder barrierefrei eingebunden. Da es sich um viele hundert Dateien handelt, die es zu optimieren gilt, wird die Anpassung einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung aller vorhandenen Barrieren.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01. Juli 2020 erstellt.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier