Antrag zur Bildung einer Abfallgemeinschaft

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Mehrere Anschluss- und Benutzungspflichtige – auch wenn es sich um verschiedene, allerdings unmittelbar benachbarte Grundstücke handelt – können sich zu Abfallgemeinschaften zusammenschließen, also gemeinsam Biobehälter und Restabfallbehälter nach ihrer Zweckbestimmung benutzen. Schließen sich Benutzungspflichtige zu einer Abfallgemeinschaft zusammen, so bedarf dieser Zusammenschluss der Zustimmung des Grundstückseigentümers.

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