Mitteilung zurückgehaltener Wassermengen (Zwischenzähler)

Hinweise zu diesem Service

Als Abwasser werden im Landeswassergesetz NRW alle auf einem Grundstück anfallenden Schmutzwässer und das gesammelte Niederschlagswasser von den befestigten Flächen eines Grundstücks bezeichnet. Zur Deckung der Kosten für die Leistungen der Abwasserentsorgung und der Abwasserbehandlung werden Gebühren erhoben.

Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben, müssen die Abwassergebühren zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser aufgeteilt werden, um so eine gerechtere, ursachenbezogene Verteilung der Gebühren zu erreichen. Während die Gebührenermittlung für Schmutzwasser auf der Grundlage der Frischwasserverbräuche auf den angeschlossenen Grundstücken erfolgt, wird für den Gebührenanteil des Niederschlagswassers die Größe der direkt oder indirekt in eine öffentliche Abwasseranlage ableitenden Flächen angesetzt.

Nachweislich auf dem Grundstück verbleibende Frischwassermengen werden auf Antrag bei der Ermittlung der jeweiligen Schmutzwassergebühr in Abzug gebracht.

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