Geben Sie bitte Ihren Wohnort in NRW an. Dies kann Köln, Bonn, Dortmund, Essen, Düsseldorf oder Gütersloh sein oder alle anderen Gemeinden ab 10.000 Einwohner in NRW. Sollte Ihre Gemeinde nicht enthalten sein, geben Sie bitte den Landkreis an, in dem sich Ihr Wohnort befindet.
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Falls Sie Bewohner eines Pflegeheims in Nordrhein-Westfalen sind, geben Sie bitte "Im Pflegeheim" als Wohnort an. Gemäß Wohngeldgesetz wird dann die höchste Mietstufe für die Wohngeldermittlung in NRW zugrunde gelegt.
Sie finden hier auch eine Übersicht über alle Mietstufen in Nordrhein-Westfalen.
Der obige Rechner für NRW berechnet bequem das Wohngeld für die 30 größten Städte in NRW, aber natürlich auch für alle anderen Städte und Gemeinden: Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Recklinghausen, Bottrop, Remscheid, Bergisch Gladbach, Siegen, Moers, Gütersloh
Weitere Details zum Wohngeld allgemein, auch in den anderen Bundesländern finden Sie auf der Seite unseres geprüften Wohngeldrechners 2025. Mögen Sie es an konkreten Zahlen erklärt bekommen? Hier finden Sie ein anschauliches Wohngeld-Beispiel mit einer schrittweisen Herleitung.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:
- Wohngeld 2025: Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (Bundesrat)
- Gesetzentwurf zur Erhöhung des Wohngeldes 2023 (WohngeldPlus-Gesetz) (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
- Wohngeldgesetz (WoGG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Wohngeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 13.09.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 18 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Wohngeldrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Wohngeld"
- Anpassen des Wohngeldes für 2025 gemäß "Zweiter Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes"
- Hinzufügen bisher fehlender Gemeinden gemäß Dreizehnter Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung im Wohngeldrechner
- Überarbeitung der Klimakomponente ab 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten nach Rücksprache mit Mitgestaltern der Wohngeldreform 2023 vom Institut der Deutschen Wirtschaft.
- Berücksichtigung des Entwurfs zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz für das Wohngeld 2023 im Wohngeldrechner und allen Texten
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite