Klimaangepasstes WaldmanagementFörderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Online-Antrag

Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, ist keine weitere Antragstellung über den Online-Antrag zulässig. Bei Fragen zu einem bereits gestellten Antrag wenden Sie sich bitte per Telefon oder E-Mail an die FNR. Weitere Informationen hier.

zum Online-Antrag für juristische Personen     zum Online-Antrag für natürliche Personen

Die Datenerfassung für die Beantragung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement erfolgt ausschließlich über den Online-Antrag.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise zur Antragstellung

In der Regel ist als Antragsteller der aktuelle Bewirtschafter zu wählen, der bei der SVLFG als Mitglied geführt ist. Sollte der letzte Bescheid nicht die aktuellen Bewirtschaftungsverhältnisse (Name des aktuellen Bewirtschafters, Größe der Forstfläche) widerspiegeln, sind die Änderungen, z. B. Übergabe/Verkauf, der SVLFG zu melden. Bitte verwenden Sie dann das ohnehin von der SVLFG versandte Schreiben zur geänderten Flächengröße bzw. den Zuständigkeitsbescheid als neuer Bewirtschafter.

Welchen der beiden Online-Anträge muss ich wählen?

Prüfen Sie vorab genau, ob Sie als juristische oder natürliche Person beantragen.

Einen Antrag für juristische, rechtsfähige Personen stellen zum Beispiel:

  • Unternehmen
  • Vereine
  • Organisationen und Zusammenschlüsse
  • GbR
  • Kommunen und Landkreise

Einen Antrag für natürliche Personen stellen zum Beispiel:

  • Privatpersonen (z. B. Max Mustermann)
  • Erben-/Besitzgemeinschaften (Antrag durch den Bevollmächtigten unter Angabe des Namens der Erben-/Besitzgemeinschaft im Namenszusatz)
  • Einzelunternehmen

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können Anträge stellen, wenn sie selbst Bewirtschafter der zu fördernden Waldfläche sind. Weiterhin können sie bei der Antragstellung auch als Bevollmächtigte für ihre Mitglieder auftreten.

Juristische Personen müssen und natürliche Personen können im Antrag einen Bevollmächtigten benennen.

Zur Identitätsprüfung muss im Rahmen der Nachweiseinsendung eine beidseitige Personalausweiskopie des Antragstellers oder der im Antrag bevollmächtigten Person vorgelegt werden. Folgende Daten müssen auf der Kopie ersichtlich sein: Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Gültigkeitsdatum, Unterschrift, Anschrift). Alle anderen Daten können geschwärzt bzw. unkenntlich gemacht werden. Nach erfolgter Identitätsprüfung werden die Personalausweiskopien vernichtet.

Hinweis: Bei Anträgen von Kommunen kann die Einreichung des Personalausweises der Bevollmächtigten ersetzt werden durch die Vorlage anderer geeigneter Nachweise (bspw. Gemeindeordnung zusammen mit Ernennungsurkunden o. Ä.). Aus diesen muss hervorgehen, dass der benannte Bevollmächtigte/die benannten Bevollmächtigten befugt ist/sind im Namen der Kommune Verbindlichkeiten einzugehen. Eine Selbstauskunft ist hier nicht ausreichend.

Die FNR wird Unterschriften nur von Personen akzeptieren bei denen die Vertretungsbefugnis entsprechend nachgewiesen wurde.

Technische Hinweise zur Antragstellung

Lesen Sie sich bitte auch die häufigen Fragen durch, um Probleme bei der Antragstellung zu vermeiden und eine zügige Antragsbearbeitung zu ermöglichen.

  1. Verwendung von Internet-Browsern in aktueller Version. Von der Verwendung mobiler Endgeräte wie Smartphone sollte abgesehen werden.
  2. Eine stabile(!) Internetverbindung*.
  3. Eine gültige E-Mail-Adresse und regelmäßige Kontrolle des Posteingangs (auch des SPAM-Postfaches).
  4. Das Senden und Empfangen von verschlüsselten E-Mails ist nicht möglich. Bitte senden Sie uns keine verschlüsselten E-Mails.
  5. Bereitzulegen sind:
    • Letzter SVLFG-Bescheid/Berufsgenossenschaft des aktuellen Bewirtschafters
      Achtung:
      Änderungen, z.B. Übergabe oder Verkauf, sind der SVLFG zu melden. Bitte verwenden Sie dann das ohnehin von der SVLFG versandte Schreiben zur geänderten Flächengröße bzw. den Zuständigkeitsbescheid als neuer Bewirtschafter.
    • Bescheide anderer öffentlicher Förderprogramme der Bundesländer.

Wichtig: Nach 30-minütiger Inaktivität während der Eingabe gilt die Sitzung als abgelaufen und wird nicht gespeichert. Sie müssen in diesem Fall die Eingaben erneut vornehmen.

* - Da aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Zwischenspeicherung eines begonnenen Antrages möglich ist, sollte die Antragstellung über eine stabile Internetverbindung erfolgen. Von mobilen Datenverbindungen, insbesondere im öffentlichen Raum, wird abgeraten.

Am Ende des Formulars können Sie ihre Eingaben noch einmal prüfen und nach Datenabsendung eine Zusammenfassung drucken oder speichern. Wenn Sie den elektronischen Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung. Prüfen Sie dazu auch den SPAM-Ordner. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung innerhalb von 24 Stunden erhalten, prüfen Sie bitte, ob Sie eine korrekte E-Mail-Adresse angegeben haben.