Serviceübersicht
Gewerbe und Wirtschaft
Hier können Sie das Lastschriftmandat in einem Online-Service ausfüllen und direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln.
Die Gemeinde Schalksmühle unterstützt Sie dabei, potentielle Interessenten für Ihre Gewerbefläche zu finden. Füllen Sie dafür dieses Online-Formular so weit wie möglich aus.
Die Gemeinde Schalksmühle unterstützt Sie gerne bei der Vermittlung Ihres Objektes und stellt den Kontakt zu potentiellen Interessenten her. Füllen Sie dafür dieses Formular so weit wie möglich aus.
Wer aus besonderem Anlass Speisen und alkoholische Getränke verabreichen möchte, benötigt eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz.
Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann dürfen Sie die Abmeldung Ihres Gewerbes nicht vergessen. Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist jeder Gewerbetreibende verpflichtet, alle Änderungen, die sein Gewerbe betreffen, anzuzeigen.
Wer in Nordrhein-Westfalen sein Gewerbe anmelden will, kann dies jetzt vom Sofa aus tun: Seit dem 1. Juli können GründerInnen und UnternehmerInnen ihre Gewerbeanzeige hier an die Ordnungsbehörden versenden.
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Es gibt aber noch weitere Fälle für die Notwendigkeit einer Ummeldung.
An- und Abmelden von Spielgeräten
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Gemeinde Schalksmühle unterstützt Sie bei Ihrer Suche nach einer geeigneten Fläche und stellt den Kontakt zu potentiellen Anbietern her. Füllen Sie dafür dieses Online-Formular so weit wie möglich aus.
Die Gemeinde Schalksmühle unterstützt Sie gerne bei Ihrer Suche nach einem geeigneten Objekt und stellt den Kontakt zu potentiellen Anbietern her. Füllen Sie dafür dieses Formular so weit wie möglich aus.
Hier können Sie Ihre Spielautomaten an-oder abmelden.
Hier können Sie Ihre Vergnügungssteuer einreichen.
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