Ausbildungsförderung/BAföG

Welche Aufgabe hat das BAföG?

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg!

Durch BAföG soll Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, unabhängig von Ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die Ihren Fähigkeiten entspricht. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Eine große Hilfe können finanzielle Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sein.

Voraussetzungen
Ob die angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:

1. Ist die Ausbildung förderungsfähig?
2. Werden die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt?
3. Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehegatten und der Eltern gedeckt?

Empfehlenswert ist daher die Stellung eines Antrages.

Für eine möglichst zeitnahe Bearbeitung stellen Sie Ihren Antrag bitte bereits 2 Monate vor Beginn Ihrer Ausbildung. Bitte füllen Sie die Formulare vollständig aus, um unnötige und damit zeitverzögernde Rückfragen zu vermeiden. 

Zuständigkeit

Zielgruppe

Zuständigkeit

 

"Schüler-BAföG"

Anträge auf "Schüler-BAföG" können bei den jeweiligen Ämtern für Ausbildungsförderung der Kreise und kreisfreien Städte gestellt werden. Für Schüler/innen sind grundsätzlich die Ämter für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zuständig. Für Ausbildungen an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien sind die Ämter für Ausbildungsförderung zuständig, in deren Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.

 

Studierende

Studentenwerke der jeweiligen Hochschulen

 

"Meister-BAföG"

Der Antrag kann bei der Bezirksregierung Köln - Ausbildungsförderung - Dezernat 49, 50606 Köln gestellt werden (Tel.Nr. 0221/147-4980).

Förderungsfähige Ausbildungsstätten
 

 

Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von

1. weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10, sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
2. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
4. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,

Beachte:
Schülerinnen und Schüler, die eine der in Nummer 1 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.
Schülerinnen und Schüler sind notwendig auswärts untergebracht, wenn

 

1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte - z.B. wegen der Entfernung (Wegzeit Hin- und Rückweg einschl. Wartezeit mehr als 2 Stunden) - nicht erreichbar ist,
2. sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren,
3. sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben

Keine

Brilon, Hallenberg, Medebach, Winterberg, Meschede, Bestwig, Olsberg und Marsberg

Sauerlandkolleg Arnsberg, Eslohe, Arnsberg, Schmallenberg und Sundern

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