Antrag auf Sozialbonus bei der Abfallentsorgung
Sozialbonus bei der Abfallentsorgung
Antragsberechtigt sind dabei alle Personen, die aus Krankheitsgründen (Inkontinenz) regelmäßig Windeln benötigen und mit Hauptwohnsitz in Olpe gemeldet sind.
Ausgenommen sind Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Versorgungsstrukturen leben, weil die Einrichtungen die Kosten der Abfallentsorgung im Allgemeinen aus Beiträgen oder Entgelten der Bewohner finanzieren.
Ebenfalls keinen Sozialbonus erhalten Personen, die
- nach dem 2. Sozialgesetzbuch (Bürgergeld)
- nach dem 12. Sozialgesetzbuch (Grundsicherung oder Sozialhilfe)
- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beziehen.
Dem Erstantrag ist eine aktuelle ärztliche Bescheinigung beizufügen, welche eine dauerhafte Inkontinenzerkrankung sowie deren Beginn bestätigt.
Der Antrag ist jährlich neu bis zum 31.12. des Jahres zu stellen. Die erneute Vorlage eines ärztlichen Attests ist bei Folgeanträgen nur auf besondere Anforderung erforderlich.