Headerbild des Serviceportals

Antrag auf Sozialbonus bei der Abfallentsorgung

Hinweise zu diesem Service

Sozialbonus bei der Abfallentsorgung

Der Sozialbonus ist ein Zuschuss zu den Abfallentsorgungsgebühren. Dieser beträgt ab dem Jahr 2016 pro Person 50,00 Euro. Der Zuschuss wird monatsgenau (d.h. ab Beginn der Erkrankung) gewährt.

Antragsberechtigt sind dabei alle Personen, die aus Krankheitsgründen (Inkontinenz) regelmäßig Windeln benötigen und mit Hauptwohnsitz in Olpe gemeldet sind.

Ausgenommen sind Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Versorgungsstrukturen leben, weil die Einrichtungen die Kosten der Abfallentsorgung im Allgemeinen aus Beiträgen oder Entgelten der Bewohner finanzieren. 

Ebenfalls keinen Sozialbonus erhalten Personen, die

  •          Arbeitslosengeld II
  •          Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII
  •          Sozialhilfe nach dem SGB II/SGB XII
  •          Leistungen nach dem Asylbewerberleistungesetz

beziehen.

Dem Erstantrag ist eine aktuelle ärztliche Bescheinigung beizufügen, welche eine dauerhafte Inkontinenzerkrankung sowie deren Beginn bestätigt.

Der Antrag ist jährlich neu bis zum 31.12. des Jahres zu stellen. Die erneute Vorlage eines ärztlichen Attests ist bei Folgeanträgen nur auf besondere Anforderung erforderlich.

Hinweis

Zur Nutzung dieses Services werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.