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Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats

Hinweise zu diesem Service
Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels SEPA-Lastschriftmandat
 
Zahlungen können auf einfachem Wege im Lastschriftverfahren vorgenommen werden. Dies hat den Vorteil, dass die Finanzbuchhaltung der Kreisstadt Olpe die regelmäßigen Zahlungstermine für Zahlungspflichtige überwacht und Forderungsbeträge rechtzeitig  von dem benannten Konto einzieht. Der Lastschrifteneinzug mittels SEPA-Lastschriftmandat erfolgt bei gegebener Fälligkeit. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung.

Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.

Hinweis

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