Vierteljährliche Erklärung zur Vergnügungssteuer für Apparate mit Gewinnmöglichkeit
Hinweise zu diesem Service
Im Stadtgebiet veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art unterliegen der Vergnügungssteuer. Dazu zählen zum Beispiel:
Bei Veranstaltungen ist die Abrechnung bzw. Steuererklärung formlos binnen 7 Werktagen nach der Veranstaltung vorzulegen. Bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen monatlich bis zum 7. des Folgemonats. Folgende Angaben werden benötigt
- Tanzveranstaltungen jeder Art
- das Halten von Spiel- und Unterhaltungsgeräten mit/ohne Gewinnmöglichkeit
- der Unternehmer der Veranstaltung sowie
- der Halter von Spiel- und Unterhaltungsgeräten mit/ohne Gewinnmöglichkeit
Bei Veranstaltungen ist die Abrechnung bzw. Steuererklärung formlos binnen 7 Werktagen nach der Veranstaltung vorzulegen. Bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen monatlich bis zum 7. des Folgemonats. Folgende Angaben werden benötigt
- Name und Adresse des Veranstalters
- Veranstaltungsart, -ort und -datum
- Höhe des Eintrittsgeldes
- Veranstaltungsfläche (ohne Küche, Toiletten und ähnliche Nebenräume)
Hinweis
Zur Nutzung dieses Services werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.