Serviceübersicht
Hier können Sie Ihren Hund anmelden oder abmelden.
Hier können Sie Ihren anzeigepflichtigen großen Hund bei der Ordnungsbehörde anmelden.
Hier können Sie Ihren anzeigepflichtigen gefährlichen Hund oder Hund einer bestimmten Rasse bei der Ordnungsbehörde anmelden.
Hier können Sie Ihre Wildschäden oder Jagdschäden nach Bundesjagdgesetz melden.
Hier können Sie eine Zweitschrift des Prüfungszeugnisses der Fischerprüfung beantragen.
Wer Equiden, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild, Kameliden oder Bienen hält und noch nicht bei der Tierseuchenkasse registriert ist, muss sich unverzüglich bei der Tierseuchenkasse melden. Die Tierseuchenkasse erfasst die Tierhaltung und vergibt eine 15-stellige Registriernummer.
Im Onlineportal der Tierseuchenkasse haben Sie folgende Möglichkeiten: den Tierbestand zum Stichtag 01.01. zu melden, Nachmeldung, Adressänderungen mitzuteilen, Ihre E-Mail-Adresse zu authentifizieren uvm.
Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie Erlaubnisse zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren sowie zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge beantragen.
Hier können Sie An-, Ab- und Ummeldungen von besonders geschützten Tierarten vornehmen oder eine EU-Bescheinigung (CITES) beantragen.
Hier können Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme an der Fischerprüfung beantragen.
- Das Bezahlen ist online möglich.
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.