Serviceübersicht
Steuerliche Identifikationsnummer verlegt, verloren oder vergessen? Hier können Sie die erneute Mitteilung beantragen.
Ihre Fragen zu Rentenversicherungsangelegenheiten beantworten Ihnen gerne Frau Zeibig, Telefon 0 23 52 / 209 260 oder Frau Niebuhr, Telefon 0 23 52 / 209 319 von der Stadt Altena. Bitte beachten Sie dazu auch folgendes Informationsblatt (bitte hier klicken):
Nutzen Sie hier die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung.
Haben Sie Fragen zu Rente oder Reha, können Sie sich hier von Experten der Deutschen Rentenversicherung online beraten lassen.
Junge Menschen brauchen klare Perspektiven und faire Chancen zu Beginn ihres Berufslebens. Die NRW-Landesregierung verbessert deshalb den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium. Zentral ist dabei das Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss". Damit Ausbildung und Berufseinstieg allen Jugendlichen gelingt, gibt es in NRW gezielte Förderangebote und -instrumente.
Jugendliche (15 bis einschließlich 17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen vor Beginn der Beschäftigung ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, den Sie hier online beantragen können. Für die Untersuchung hat die junge Person freie Arztwahl. Nach Beschäftigungsbeginn folgt zwischen dem zehnten und zwölften Monat die erste Nachuntersuchung, sofern die junge Person weiterhin unter 18 ist.
Angebot des Bundesfamilienministeriums zur Prüfung der finanziellen Perspektiven beim beruflichen Wiedereinstieg
Antrag auf Erstattung des fortgewährten Arbeitsverdienstes, der Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie sonstiger fortgewährter Leistungen
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