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Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins nach dem Jugendarbeitsschutztgestz (JArbSchG)

Hinweise zu diesem Service

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, ärztlich untersuchen lassen. Diese Untersuchung ist kostenlos wenn der Untersuchungsberechtigungs-schein vorgelegt wird. Die Wahl des Arztes ist frei.

Zum Stichtag 01.10.2023 wird der Untersuchungsberechtigungsschein auf eine digitale Lösung die UBS-ID umgestellt.

Diese UBS-ID ist eine Nummer, die Sie bequem online und von zu Hause selbst oder durch einen Erziehungsberechtigten generieren können. Dazu steht Ihnen eine App zur Verfügung, die Sie sich im Rahmen der Antragstellung herunterladen können.

Die UBS-ID ist dem Arzt vor der Jugendschutzuntersuchung vorzulegen, damit dieser damit die Kosten mit dem Land abrechnen kann.

Für die Nutzung dieses Portals wird die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises benötigt. Ist die Ausweisfunktion noch ausgeschaltet, so kann diese kostenfrei beim Bürgerbüro der Stadt Meschede eingeschaltet werden.

Hinweis

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