Serviceübersicht
Bauen und Wohnen
Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz Abmeldung Nebenwohnsitz /Abmeldung ins Ausland
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Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz
Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung gemäß § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Denkmäler sind wichtige Quellen unserer Geschichte. Die originale Denkmalsubstanz erzählt uns und unseren Nachkommen etwas über die Vergangenheit. Wird diese Substanz zerstört, ist sie für immer verloren. Daher gilt: Für alle Änderungen an der denkmalwerten Substanz eines Denkmals oder auch in seiner unmittelbaren Nähe brauchen Sie eine Erlaubnis. Wer ohne Erlaubnis an einem Denkmal tätig wird, handelt illegal.
Erteilung eines Lastschiftmandats.
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Widerruf eines erteilten Lastschriftmandats
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Online-Dienste des MHKBG NRW Antragsformulare und Wohngeldrechner
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