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Elektronische Wohnsitzanmeldung

Hinweise zu diesem Service

Wer eine Wohnung bezieht oder verlässt, ist verpflichtet, dies innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Personen, die innerhalb Deutschlands umgezogen sind und ihre neue Wohnung als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden möchten, können den Online-Dienst nutzen. Die elektronische Wohnsitzanmeldung kann sowohl von volljährigen Einzelpersonen als auch im Familienverbund durchgeführt werden. Bei einem gemeinsamen Umzug von einer Wohnung in eine andere und mit gleichem Einzugsdatum, meldet in dem Fall eine erwachsene Person Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder mit an. Möglich sind alle Anmeldungen in neue Haupt- oder alleinige Wohnungen. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an; bei Fristversäumnis ist jedoch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit der Verhängung eines Verwarnungs- bzw. Bußgeldes möglich.

Notwendige Unterlagen

Für die elektronische Wohnsitzanmeldung wird folgendes benötigt:

  • die Online Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte
  • Bund-ID
  • Ausweis App
  • Wohnungsgeberbestätigung bei Mietern

Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam umziehen.

Rechtsgrundlagen

Links

Hinweis

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