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Führerschein beantragen

Hinweise zu diesem Service

Entgegennahme von Führerscheinanträgen und Anträgen auf Erweiterung von Führerscheinen.

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Die Anträge werden vom Einwohnermeldeamt entgegengenommen und an den Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet, dort erfolgt auch die Bearbeitung. Der Rheinisch-Bergisches Kreis selbst nimmt keine Anträge entgegen.

Der/Die Antragsteller/in erhält vorab in der Fahrschule ein Informationsblatt und die Angaben, welche Unterlagen benötigt werden.

Hinweis:
Verlorengegangene Führerscheine können nur bei der Kreisverwaltung in Bergisch Gladbach beantragt werden

Kosten:

Ersterteilung der Klassen L, M, T und Erweiterung                  42,60 Euro

Ersterteilung alle anderen Klassen                                             44,40 Euro

Erweiterung Führerschein mit Probezeit                                    44,40 Euro

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung                                       5,10 Euro

Plus Führungszeugnis                                                                 13,00 Euro

(mit Umtausch altem Führerschein zusätzlich 24,00 Euro)

Neuerteilung nach Entzug                                                           79,40 Euro

Plus Führungszeugnis                                                                 13,00 Euro

Führerschein mit 17 (bei Vorbesitz Kartenführerschein)            52,10 Euro

Führerschein mit 17 (ohne Vorbesitz Kartenführerschein)         57,10 Euro

EC-Karten-Zahlung ist möglich.

Notwendige Unterlagen

Bei der Erstbeantragung bzw. Erweiterung eines Führerscheines ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Informationsblatt (erhältlich in der Fahrschule),
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • 1 aktuelles/biometrisches Lichtbild,
  • Sehtestbescheinigung,



zusätzliche Unterlagen bei Begleitetes Fahren ab 17

  • Anlage 1 und Anlage 2 (erhältlich bei Fahrschule)
  • Kopie Personalausweis und Führerschein der Begleitpersonen

 

bei den Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, L, T:

  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort

 

Bei den Führerscheinklassen C, CD, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

  • ärztliche und augenärztliche Bescheinigung bzw. testpsychologisches Gutachten