Führerschein beantragen
Hinweise zu diesem Service
Entgegennahme von Führerscheinanträgen und Anträgen auf Erweiterung von Führerscheinen.
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Die Anträge werden vom Einwohnermeldeamt entgegengenommen und an den Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet, dort erfolgt auch die Bearbeitung. Der Rheinisch-Bergisches Kreis selbst nimmt keine Anträge entgegen.
Der/Die Antragsteller/in erhält vorab in der Fahrschule ein Informationsblatt und die Angaben, welche Unterlagen benötigt werden.
Hinweis:
Verlorengegangene Führerscheine können nur bei der Kreisverwaltung in Bergisch Gladbach beantragt werden
Hinweis
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