Headerbild des Serviceportals

Abbrennanzeige eines Feuerwerks nach § 23 Absatz 3 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Anmeldung erforderlich

Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.