Haltungserlaubnis gefährlicher Hund/Hund bestimmter Rasse
Anmeldung erforderlich
Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.
Hinweise zu diesem Service
Gefährliche Hunde sind in § 3 Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) definiert.
Hunde bestimmter Rassen sind in § 10 LHundG definiert
Notwendige Unterlagen:
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Antrag nach Vordruck
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Nachweis über eine Haftpflichtversicherung über 500.000 € bei Personenschäden und 250.000 € bei Sachschäden
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Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei Behörden
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Nachweis über die Anbringung eines Mikrochips
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Sachkundenachweis des amtlichen Tierarztes/einer anerkannten Stelle
Die Kosten ergeben sich aus der Verwaltungsgebührenordnung der Gemeinde Kürten.