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Haltungserlaubnis gefährlicher Hund/Hund bestimmter Rasse

Anmeldung erforderlich

Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.

Hinweise zu diesem Service

Gefährliche Hunde sind in § 3 Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) definiert.

Hunde bestimmter Rassen sind in § 10 LHundG definiert

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag nach Vordruck

  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung über 500.000 € bei Personenschäden und 250.000 € bei Sachschäden

  • Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei Behörden

  • Nachweis über die Anbringung eines Mikrochips

  • Sachkundenachweis des amtlichen Tierarztes/einer anerkannten Stelle

Die Kosten ergeben sich aus der Verwaltungsgebührenordnung der Gemeinde Kürten.