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Urkunden aus dem Geburtsregister

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Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.

Hinweise zu diesem Service
Bitte wenden Sie sich immer an das Standesamt des Geburtsortes (siehe Personalausweis).
Die Gemeinde Kürten kann Ihnen keine Urkunden aus dem Geburtsregister ausstellen, wenn die betroffene Person nicht innerhalb der Gemeinde Kürten geboren ist!