Serviceübersicht
Anmeldung eines neuen Gewerbes, Um- oder Abmeldung sowie Änderung eines bestehenden Gewerbes. (Wirtschafts-Service-Portal.NRW - Anmeldung erforderlich)
Online-Antrag für den Auszug aus dem Gewerbezantralregister beim Bundesamt für Justiz. Für den Antrag wird die eID des Bundespersonalausweises sowie ein kompatibles Lesegerät benötigt.
Speziellere Erlaubnisse sind notwendig, wenn Sie eine Apotheke oder Handel mit Arzneimitteln betreiben möchten. (Wirtschafts-Service-Portal.NRW - Anmeldung erforderlich)
Fortführung eines Gewerbebetriebs nach dem Tod des Gewerbetreibenden. (Wirtschafts-Service-Portal.NRW - Anmeldung erforderlich)
Sie möchten gewerbsmäßig das Lebens oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis. (Wirtschafts-Service-Portal.NRW - Anmeldung erforderlich)
Erlaubnisse im Bereich des Gaststättengewerbes (Wirtschafts-Service-Portal.NRW - Anmeldung erforderlich)
Wer sich in einem Handwerk selbstständig machen möchte, muss seinen Betrieb in die Handwerksrolle eintragen. (Wirtschafts-Service-Portal.NRW - Anmeldung erforderlich)
Beabsichtigt ein Unternehmen seine handwerkliche Tätigkeit ganz oder teilweise aufzugeben, muss eine Löschung aus der Handwerksrolle erfolgen. (Wirtschafts-Service-Portal.NRW - Anmeldung erforderlich)
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis: die Reisegewerbekarte.
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen möchte, die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, bednötigt eine Erlaubnis. (Wirtschafts-Service-Portal.NRW - Anmeldung erforderlich)
Wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen können im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online beantragt werden. (Wirtschafts-Service-Portal.NRW - Anmeldung erforderlich)
Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbemelderegister
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.