Auskunftssperre
Dieses Formular ist aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht online einreichbar. Nach dem Ausfüllen am Bildschirm erhalten Sie eine Druckvorlage, die Sie bitte unterschreiben und der Stadt Kierspe zuleiten.
Wenn Sie sich am Serviceportal anmelden, sind alle persönlichen Angaben im Formular bereits vorausgefüllt und Sie müssen somit Angaben wie Name, Vorname und Straße nicht manuell eingeben.
Eine Auskunftssperre im Melderegister schützt vor der Auskunftserteilung an Dritte. Eine Auskunftssperre kann auf Antrag ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.
Bei dienstlichen Gründen (z.B. Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen.
Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
Der Antrag kann bei der Stadt formlos unter Angabe von Gründen gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier
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