Ausweisdokumente - Vollmachtserklärung
Dieses Formular ist aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht online einreichbar. Nach dem Ausfüllen am Bildschirm erhalten Sie eine Druckvorlage, die Sie bitte unterschreiben und der Stadt Kierspe zuleiten.
Wenn Sie sich am Serviceportal anmelden, sind alle persönlichen Angaben im Formular bereits vorausgefüllt und Sie müssen somit Angaben wie Name, Vorname und Straße nicht manuell eingeben.
Der Personalausweis wird im Regelfall für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Persönliches Erscheinen bei Antragstellung ist erforderlich.
Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:
Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis (bzw. Kinderreisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertrittsdokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.
Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): www.bundespolizei.de
Bitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.
Sobald die Bundesdruckerei den Ausweis fertig gestellt hat, erhalten Sie eine Nachricht, dass Sie Ihren neuen Personalausweis beim Bürgerbüro abholen können. Sollten sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen können, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen.
Informationen zur Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier
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