Identitätsbereich

Antrag auf Erteilung eines Parkausweises



Der Parkausweis für Handwerksbetriebe oder soziale Dienste kann nur von Firmen/Unternehmen beantragt werden, die ihren Firmensitz in einer der folgenden Kommunen haben:
Balve - Halver - Herscheid - Kierspe - Meinerzhagen - Nachrodt-Wiblingwerde - Neuenrade - Schalksmühle.

Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt zum:
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290 StVO),
  • Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
  • Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer und
  • Parken auf Bewohnerparkplätzen.

Die Parkdauer gilt für Handwerksbetriebe unbefristet, für soziale Dienste ist sie auf zwei Stunden befristet.

Es dürfen für eine Ausnahmegenehmigung maximal fünf Service- oder Werkstattfahrzeuge angegeben werden, wobei die Ausnahmegenehmigung im Original nur bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes weitere Fahrzeug ein weiterer Parkausweis mit zu beantragen.

Die Fahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeugseiten mit einer festen und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sein. Dem Antrag sind Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen wie auch die Beschriftung des Fahrzeugs ersichtlich sind. (Ggf. kann auch eine Vorführung vereinbart werden).

Die Beschaffenheit der Fahrzeuge muss dem auszuübenden Handwerksbereich dienlich sein.
 
Privatfahrzeuge sind von einer Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen.

Der Parkausweis kann für den Regierungsbezirk Arnsberg und für alle anderen Regierungsbezirke in NRW ausgestellt werden.
Die Jahresgebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt je Parkausweis 150 € für einen Regierungsbezirk, für jeden weiteren Regierungsbezirk erhöht sie sich um jeweils 50 € (bis max. 350 € für 5 Regierungsbezirke).

Die Gültigkeit einer Genehmigung ist auf ein Jahr begrenzt.
 
Anlagen zum Antrag:
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein/Handwerkskarte)
  • Zusätzlich Kopien der Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1 für Fahrzeuge, die nicht im Märkischen Kreis zugelassen sind
  • Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind