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Gewerbezentralregister

Hinweise zu diesem Service

Mit einem Klick auf Service jetzt starten können Sie beim Bundesamt für Justiz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Das Gewerbezentralregister (GZR) erfasst nicht sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland. Das GZR enthält Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit einem Gewerbe. Ein Auszug aus dem Register kann z. B. von Behörden verlangt werden, wenn ein neues Gewerbe angemeldet wird.

Hinweis

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