Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkungen, Grundstückszufahrt u. Bordsteinabsenkung
Hinweise zu diesem Service
Eine Grundstückszufahrt (auch Bordsteinabsenkung bzw. Gehwegüberfahrt genannt) ist nach § 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine Sondernutzung und in jedem Fall genehmigungs- und gebührenpflichtig.
Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie hier.
Sondernutzungen im Ordnungsrecht sind zum Beispiel:
- Verkaufswagen/-stände (nicht auf Wochen-/Trödelmärkten)
- Ausstellung von Kfz, Werbefahrzeugen und sonstige Werbeveranstaltungen
- Verteilen von Werbematerial
- Außengastronomie
Informationen zu diesen Dienstleistungen erhalten Sie hier.
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