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Spielhallen

Hinweise zu diesem Service

Mit diesem Online-Dienst können Sie nachfolgend genannte Dienstleistungen in Anspruch nehmen:

  • Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle
  • Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
  • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes
  • Erlaubnis zur Veranstaltung eines anderen genehmigungspflichtigen Spiels mit Gewinnmöglichkeit

Informationen hierzu und zu weiteren verwandten Themen erhalten Sie auf der Seite der Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten.

Hinweis

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