Gaststättengewerbe
Hinweise zu diesem Service
Mit einem Klick auf Service jetzt starten können Sie nachfolgend genannte Dienstleistungen in Anspruch nehmen:
- dauerhafte oder vorläufige Erlaubnis
- Gestattung
- dauerhafte oder vorübergehende Anzeige
- dauerhafte oder befristete Stellvertretungserlaubnis
- Beendigung der Stellvertretertätigkeit
- Weiterführung nach dem Tode des/der Erlaubnisinhaber/-in
Informationen hierzu und zu weiteren verwandten Themen erhalten Sie auf der Seite der Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten.
Hinweis: Die persönliche Vorsprache ist bei der elektronischen Beantragung einer Gaststättenerlaubnis dennoch zwingend erforderlich.
Hinweis
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