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Gaststättengewerbe

Hinweise zu diesem Service

Mit diesem Online-Dienst können Sie nachfolgend genannte Dienstleistungen in Anspruch nehmen:

  • dauerhafte oder vorläufige Erlaubnis
  • Gestattung
  • dauerhafte oder vorübergehende Anzeige
  • dauerhafte oder befristete Stellvertretungserlaubnis
  • Beendigung der Stellvertretertätigkeit
  • Weiterführung nach dem Tode des/der Erlaubnisinhaber/-in

Informationen hierzu und zu weiteren verwandten Themen erhalten Sie auf der Seite der Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten.

Hinweis

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