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Pfandleihgewerbe

Hinweise zu diesem Service

Mit diesem Online-Dienst können Sie nachfolgend genannte Dienstleistungen in Anspruch nehmen:

  • Erlaubnis als Pfandleihgewerbe gem. § 34 Abs. 1 GewO
  • Anzeige genutzter Gewerberäume gem. § 2 PfandlV

Informationen hierzu und zu weiteren verwandten Themen erhalten Sie auf der Seite der Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten.

Hinweis

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