Schaustellung von Personen
Hinweise zu diesem Service
Mit diesem Online-Dienst können Sie nachfolgend genannte Dienstleistungen in Anspruch nehmen:
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen
- Verlängerung der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen
Informationen hierzu und zu weiteren verwandten Themen erhalten Sie auf der Seite der Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten.
Hinweis
Mit Klick auf den Button werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.