Headerbild des Serviceportals

Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen

Hinweise zu diesem Service

Mit diesem Online-Dienst können Sie nachfolgend genannte Dienstleistungen in Anspruch nehmen:

  • Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz über die Betriebsaufnahme (exkl. Airbag- und Gurtstraffereinheiten)
  • Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz über den Verkehr und Umgang mit bzw. den Verkauf von Feuerwerk
  • Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz über den Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten
  • Anzeige einer Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 1 Abs. 1 der 3. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
  • Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz
  • Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen

Informationen hierzu und zu weiteren verwandten Themen erhalten Sie auf der Seite der Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten.

Hinweis

Mit Klick auf den Button werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.