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Betriebsfortführung

Hinweise zu diesem Service

Mit diesem Online-Dienst können Sie nachfolgend genannte Dienstleistungen in Anspruch nehmen:

  • Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigte Stellvertretung
  • Fortführung eines Gewerbetriebs durch eine Stellvertretung

Informationen hierzu und zu weiteren verwandten Themen erhalten Sie auf der Seite der Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten.

Hinweis

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