Betriebsfortführung
Hinweise zu diesem Service
Mit diesem Online-Dienst können Sie nachfolgend genannte Dienstleistungen in Anspruch nehmen:
- Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigte Stellvertretung
- Fortführung eines Gewerbetriebs durch eine Stellvertretung
Informationen hierzu und zu weiteren verwandten Themen erhalten Sie auf der Seite der Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten.
Hinweis
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