Serviceübersicht
Bauen & Wohnen
Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit des Kreises Unna, Abteilung Bauen und Wohnen.
Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit des Kreises Unna, Abteilung Bauen und Wohnen. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nötig, um Teileigentum auf einen Grundstück (z.B. Eigentumswohnungen) zu bilden.
Für die Errichtung, bauliche Veränderung oder Nutzungsänderung einer Anlage ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Für die Mehrzahl der Bauvorhaben, darunter auch Wohngebäude bis zur Hochhausgrenze, kann ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren genutzt werden.
Für die Errichtung einer Werbeanlage ist in bestimmten Fällen eine Genehmigung erforderlich. Das Genehmigungsverfahren umfasst die Errichtung, Anbringung und Änderung von Schildern, Plakaten und sonstigen Werbeträgern.
Hier finden Sie amtliche Informationen zum Grundstücksmarkt.
Dank vielfältiger thematischer Karten können Sie Ihre Umgebung visuell entdecken und sich schnell einen Überblick über relevante Informationen verschaffen.
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