Serviceübersicht
Gewerbe & Wirtschaft
Der GDA-ORGAcheck ist ein praxisnahes Instrument für kleine und mittelständische Unternehmen, um die Wirksamkeit ihrer Arbeitsschutzorganisation systematisch zu überprüfen und gezielt zu verbessern. Er trägt dazu bei, Störungen im Betriebsablauf durch einen gut organisierten Arbeitsschutz zu minimieren und leistet damit einen konkreten Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Für eine Gewerbean-, -um- oder -abmeldung sowie für Datenaktualisierungen können Sie den Onlineservice des Wirtschaftsserviceportals NRW nutzen.
Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis.
Wenn Sie gewerbsmäßig Veranstaltungen zur Schaustellung von Personen durchführen möchten, müssen Sie zuvor eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie ein Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 34 der Gewerbeordnung (GewO).
Wenn Sie gewerbsmäßig Veranstaltungen zur Schaustellung von Personen durchführen möchten, müssen Sie zuvor eine Erlaubnis beantragen.
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