Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen unter Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung an- bzw. ummelden. Ihre Familie kann grundsätzlich nur angemeldet werden, sofern von allen Familienmitgliedern Dokumente vorgelegt werden können.
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die aus dem Inland zuziehen, müssen neben dem Nationalpass noch zusätzlich den Aufenthaltsstatus nachweisen.
Sofern Sie aus dem Ausland zuziehen und keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so können Sie im Bürgerbüro den entsprechenden Aufenthaltsstatus beantragen.
Eine Abmeldung in der bisherigen Wohnsitzgemeinde ist seit dem 01. Juni 2004 bei einem Wegzug innerhalb von Deutschland nicht mehr notwendig. Bei Anmeldung in der neuen Gemeinde wird von dort die Abmeldung am bisherigen Wohnort veranlasst.
Ausnahme
Sofern Sie ins Ausland verziehen, müssen Sie sich in Ihrer alten Wohnsitzgemeinde abmelden.