Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und dürfen nicht nur zum Zwecke des Verbrennens pflanzlicher Abfälle veranstaltet werden.
Wenn Sie ein Osterfeuer planen, so beachten Sie bitte folgende Bedingungen:
- das Osterfeuer darf am Ostersamstag nicht vor 18.00 Uhr entzündet werden und muss bis 24.00 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein
- es muss sichergestellt sein, dass Nachteile für Dritte oder erhebliche Belästigungen, insbesondere durch Rauchentwicklung, nicht eintreten können
- es dürfen nur unbehandelte Hölzer verbrannt werden
Aus Sicherheitsgründen müssen Sie einige Sicherheitsabstände und Größen beachten:
- die Feuerstelle sollte eine Fläche von 5 Metern im Durchmesser und die Aufschichtung des Brennmaterial eine Höhe von 2,5 Metern nicht übersteigen
- zur nächsten Wohnbebauung ist ein Sicherheitsabstand von 50 Metern, zu Waldflächen und Bundesautobahnen ist grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von 100 Metern einzuhalten
- zu öffentlichen Verkehrsflächen, sonstigen baulichen Anlagen, einzeln stehenden Bäumen, Wallhecken, Feldgehölzen und Gebüsche beträgt der Mindestabstand 25 Meter
Das Feuer darf bei folgenden Wetterlagen nicht angezündet werden, auch wenn es vorher ordnungsgemäß angezeigt wurde:
- bei längerer Trockenheit, d.h. so bald am Tag des Verbrennens die Waldbrandstufen 4 oder 5 bekannt gegeben werden.
- bei starkem Wind bzw. bei aufkommendem starkem Wind ist ein bereits angezündetes Feuer unverzüglich zu löschen
Aus Sicherheitsgründen muss das Feuer ständig von 2 Personen, von denen eine über 18 Jahre alt ist, beaufsichtigt werden. Diese Personen müssen jederzeit erreichbar sein und dürfen den Verbrennungsplatz erst verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind. Es muss sichergestellt sein, dass im Falle einer unbeabsichtigten Ausbreitung des Feuers oder bei der Entzündung von Gegenständen in der Umgebung unverzüglich die Feuerwehr benachrichtigt werden kann.
Zur Gefahrenabwehr sind außerdem entsprechende Vorkehrungen, wie z.B. das Bereithalten von Feuerlöschern, Wasser, Notruf-Handy, vorzusehen.