Öffentliche Straßen dürfen über den Gemeingebrauch hinaus nur nach vorheriger Sondernutzungserlaubnis benutzt werden. Eine Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus liegt beispielsweise durch das vorübergehende Aufstellen eines Containers, eines Werbeträgers, Tischen, Stühlen oder Waren vor.
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis von öffentlichen Verkehrsflächen
Anmeldung erforderlich
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Informationen zur Dienstleistung
Sondernutzungserlaubnis
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis.
Rechtsgrundlage
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Sondernutzungssatzung