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Bauen und Wohnen
Genehmigungsfreistellung nach § 63 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (Anlage I/3 zur VV BauPrüfVO)
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Die Antragsunterlagen reichen Sie bitte beim Märkischen Kreis, der Genehmigungsbehörde ein.
Straßenaufbrüche
Tiefbaufirmen können hier online Straßenaufbruchgenehmigungen beantragen.
Straßenbeleuchtung - Störungsmeldung
Melden Sie uns gerne defekte Straßenlaternen.
Legende
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