Serviceübersicht
Tier und Jagd
Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse nach § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Anzeige Haltung eines großen Hundes nach § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Melden Sie Ihren Hund online an oder ab.
Über diesen Onlinedienst können Sie die erstmalige Ausstellung eines Fischereischeins nach bestandener Prüfung oder die Ersatzausstellung eines Fischereischeins (z. B. nach Verlust oder nach einer Namensänderung) beantragen.
Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereischeinprüfung (Fischerprüfung) ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung erteilt werden.
Wenn Sie Angeln oder Fischen möchten, ohne einen Fischereischein zu besitzen, können Sie u.a. in NRW für einen begrenzten Zeitraum einen Urlauber- oder Ausländerfischereischein beantragen.
-
- Für die Auskunft werden die eID des Personalausweises und ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt.
-
- Das Bezahlen ist online möglich.
-
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.