Antrag auf Plakatierung und Transparentwerbung
Wie beantrage ich eine Genehmigung für Plakatierungen und Transparentwerbung?
Schritt 1
- Vor Antragstellung die folgenden grundsätzlichen Regelungen beachten:
- Genehmigungen werden grundsätzlich für maximal zwei Wochen erteilt.
- Plakattafeln sind auf maximal 20 Stück und auf die maximale Größe von DIN A0 (84,1 Zentimeter x 118,9 Zentimeter) beschränkt. Für Transparente gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl.
- Der Antrag ist schriftlich spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Anbringung der Werbeträger zu stellen.
- Wenn mit der Anbringung von Werbeträgern eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs verbunden ist, muss der Antrag Angaben darüber enthalten, in welcher Weise die Erfordernisse der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs eingehalten werden. Bei einer Verschmutzung der Straße, die über das übliche Maß hinausgeht, muss der Antrag Angaben über die Art und Weise der Beseitigung der Verschmutzung durch den Antragstellenden enthalten.
- Die Verkehrssicherheit gefährdende Werbeanlagen sind unzulässig.
- Keiner Erlaubnis bedürfen:
a) jeweils eine Werbeanlage an der Stätte der Leistung, die nicht mehr als 30 Zentimeter in den Gehweg hineinragen, sowie Sonnenschutzdächer und Markisen, die baulich durch einen Hochbordstein abgegrenzt sind und mindestens 70 Zentimeter vom Hochbord entfernt sind,
b) je eine Werbeanlage sowie Verkaufseinrichtungen und Warenauslagen, die tage- oder stundenweise an der Stätte der Leistung ohne feste Verbindung mit einer baulichen Anlage oder dem Boden angebracht oder aufgestellt werden und nicht mehr als 50 Zentimeter in den Straßenraum hineinragen,
c) das Verteilen von Flugblättern, Informationsbroschüren ohne Benutzung fester Einrichtungen (Tische, et cetera) und das Umherziehen mit
Informationstafeln zu religiösen, politischen und gemeinnützigen Zwecken.
Einer Erlaubnis bedarf es ebenfalls nicht, wenn dem Antragstellenden für die beabsichtigte Sondernutzung nach straßenverkehrsrechtlichen
Vorschriften eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist.
Schritt 2
- Das Antragsformular unter herunterladen, vollständig ausfüllen und per Post oder per E-Mail (tiefbau@freudenberg-stadt.de) an die Stadt Freudenberg senden.
- Für die Bearbeitung des Antrages werden die folgenden Angaben benötigt:
- Antragstellender mit Postanschrift (Der oder die Antragstellende ist für alle Rechtsfolgen verantwortlich.),
- Angaben zur Veranstaltung, für die geworben werden soll,
- vorgesehener Anbringungszeitraum und
- vorgesehene Anzahl und Größe der Werbeträger.
Schritt 3
- Ihr Antrag wird nach Eingang geprüft. Wenn dieser alle erforderlichen Angaben enthält, erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid per Post.
- Die Sondernutzungsgebühr errechnet sich aus der Anzahl der angebrachten Werbeträger, deren Größe sowie dem Anbringungszeitraum. Die Mindest-Sondernutzungsgebühr für das Anbringen von Plakattafeln oder Transparenten beträgt 15,00 Euro. Hinzu kommen noch Verwaltungsgebühren, die in der Regel 27,90 Euro betragen.
- Bitte beachten Sie, dass die Erlaubnis auf Zeit oder auf Widerruf erteilt wird. Sie kann versagt, widerrufen oder unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn dies für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, die barrierefreie Benutzung oder zum Schutz der Straße erforderlich ist.
Schritt 4
- Mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis entsteht die Zahlungspflicht. Bitte überweisen Sie die fälligen Gebühren gemäß den Angaben in dem Genehmigungsbescheid fristgerecht. Wenn die Fälligkeitstermine nicht eingehalten werden, kann die Sondernutzungsgenehmigung aufgehoben werden!
- Grundsätzlich ist ungenehmigtes Plakatieren in allen öffentlichen Einrichtungen nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Freudenberg vom 10.06.1999 untersagt und kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.
Für die Zeit nach Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung und Ablauf des Genehmigungszeitraums:
Schritt 5
- Die Werbeträger dürfen nicht früher als genehmigt angebracht werden.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Werbeträger zum Ablauf des Genehmigungszeitraums entfernt werden. Geschieht dies nicht, werden die Werbeträger durch die Stadt Freudenberg auf Ihre Kosten entfernt. Zudem werden weitere Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren erhoben.