Antrag auf Wahlsichtwerbung
Hinweise zu diesem Service
Wie beantrage ich eine Genehmigung für Wahlsichtwerbung?
Grundsätzliche Regelungen:
- Wahlsichtwerbung bedarf der Erlaubnis der Stadt Freudenberg.
- Sie ist bei Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen in einem Zeitraum von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag zulässig:
- Jede Partei oder politische Vereinigung kann mindestens eine Werbefläche (Werbeträger und Anderes) beanspruchen.
- Die Wahlwerbung erfolgt auf parteieigenen Werbeträgern. Die Gesamtzahl der Werbeflächen wird gemäß folgender Formel beschränkt: Eine Werbemöglichkeit je 60 Einwohner. Die Verteilung erfolgt nach dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit. Jede Partei oder politische Vereinigung, die zur Wahl zugelassen ist, erhält 5 % der für die Wahlplakate zugelassenen Werbeflächen, mindestens jedoch 20 Plakattafeln.
- Der größten Partei darf im Regelfall höchstens das Fünffache des errechneten 5%-Anteils der kleinsten Partei eingeräumt werden.
Benötigte Angaben zur Erteilung einer Genehmigung:
- Antragstellende oder Antragstellender mit Postanschrift
- Angaben zur Wahl, für die geworben werden soll / Angaben zum politischen Zweck
- vorgesehener Anbringungszeitraum
- vorgesehene Anzahl und Größe der Werbeträger
- Berechtigungsnachweis in Form eines Bestätigungsschreibens, dass der oder die Antragstellende für die jeweilige Partei oder politische Vereinigung tätig werden darf
Beantragungsverfahren:
Schritt 1
- Vor Antragstellung sind die folgenden grundsätzlichen Regelungen beachten:
- Der Antrag ist schriftlich spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Anbringung der Werbeträger einzureichen.
- Wenn mit der Anbringung von Werbeträgern eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs verbunden ist, muss der Antrag Angaben darüber enthalten, in welcher Weise die Erfordernisse der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs eingehalten werden.
- Die Verkehrssicherheit gefährdende Werbeanlagen sind unzulässig.
Schritt 2
- Das Antragsformular herunterladen, vollständig ausfüllen und per Post oder per E-Mail (tiefbau@freudenberg-stadt.de) und mit einem beigefügten Berechtigungsnachweis (siehe Seite 1) an die Stadt Freudenberg übersenden.
Schritt 3
- Ihr Antrag wird nach Eingang geprüft. Wenn dieser allen Vorgaben entspricht und alle erforderlichen Angaben enthält, erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid.
- Für die Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 27,90 Euro erhoben. Sondernutzungsgebühren werden für den genehmigten Anbringungszeitraum nicht erhoben.
Für die Zeit nach Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung und Ablauf des Genehmigungszeitraums:
- Die Werbeträger dürfen nicht früher als genehmigt angebracht werden.
- Nach Nummer 4 des Gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Verkehr 58.88.05.15.000001 und des Ministeriums des Inneren 432 – 57.04.02 über Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen (Wahlwerbungserlass) vom 16.02.2022 wird Plakatwerbung nach dem Wahltag für einen Zeitraum von zwei Wochen geduldet. Danach ist sie nicht mehr zulässig.
Bitte sorgen Sie daher dafür, dass alle Werbeträger bis spätestens zwei Wochen nach dem Wahltermin entfernt worden sind.
Geschieht dies nicht, werden die Werbeträger durch die Stadt Freudenberg auf Ihre Kosten entfernt.
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