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Informationen zur Elektroschrottabfuhr

1. Zu Elektro- und Elektronikgroßgeräten gehören ausgediente oder defekte Waschmaschinen, Kühlschränke und Gefriertruhen sowie andere kleine Elektrogeräte.

2. Nicht abgefahren werden zum Beispiel:
• lediglich Elektrokleingeräte
• gewerbliche Elektro- und Elektronikgeräte

3. Hinweis: Sie können sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte bei den Elektrohändlern zurückgeben oder beim Entsorgungszentrum der Firma Lobbe Entsorgung GmbH, Almerfeldweg, 59929 Brilon abgeben!

4. Computer, Monitore, Fernseher, Mixer sowie andere kleine Elektrogeräte können Sie für die Abfuhr mit anmelden.

5. Der Elektroschrott muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr am Straßenrand stehen.

6. Die gesonderte Abfuhr von Elektroschrott erfolgt kostenlos. Die Entsorgung wurde bereits über die Abfallbeseitigungsgebühren gezahlt.

Bitte beachten Sie das der Abfuhrtermin von der Firma Lobbe per Mail mitgeteilt wird.

Die Anzahl für "Kühlgeräte" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "Mikrowellengeräte" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "Waschmaschinen" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "elektr. Rasenmäher" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "Wäschetrockner" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "sonst. Kochgeräte" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "Wäscheschleudern" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "Ventilatoren" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "Bügelmaschinen" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "Klimageräte" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "Geschirrspüler" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "Be-/Entlüftungsgeräte" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "Herde/Backöfen" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "PC´s" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "Getränkeautomaten" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "Fernsehgeräte" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "elektr. Heizgeräte" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "sonst. Bildschirme" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "elektr. Heizkörper" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "elektron. Kleingeräte" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "Koch-/Heizplatten" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Die Anzahl für "Sonstiges" darf eine ganze Zahl von 0-9 sein.
Informationen zur Sperrmüllabfuhr

1. Sperrmüll ist der Restmüll aus privaten Haushalten, der wegen seiner Sperrigkeit oder seines Gewichtes nicht in die graue Abfalltonne passt (z.B. Möbel, Matratzen und Sprungfederrahmen)

2. Nicht abgefahren werden zum Beispiel:
• Baum- und Strauchschnitt
• Kartonagen, Plastiksäcke und andere zerkleinerungsfähige Packstoffe
• Bauschutt jeglicher Art (z.B. Holzbalken aus einer Renovierungsmaßnahme)
• Kühlgeräte, Kühltruhen, Waschmaschinen, Trockner sowie sonstige Elektro- und Elektronikgeräte (nutzen Sie hier bitte das gesonderte Formular Elektroschrott)
• Gewerbemüll

3. Das Sperrgut muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr am Straßenrand stehen.

4. Die Gebühr in Höhe von 40 € bezieht sich auf eine max. Menge von 2,5 cbm Sperrgut pro Abfuhr. Möchten Sie mehr als 2,5 cbm Sperrgut abfahren lassen?
Dann wählen Sie unten das gewünschte maximale Abfuhrvolumen aus.

5. Die Abfuhr des Sperrgutes erfolgt immer mittwochs. Die Gebühr muss bis zum Montag vor dem gewünschten Abfuhrtermin bezahlt sein. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit, die Gebühr per ePayment zu zahlen.
Am Ende des Formulares besteht die Möglichkeit, die Gebühr online zu bezahlen.

6. Wenn Sie größere Mengen Sperrmüll haben, eine Renovierung oder eine Entrümpelung ansteht, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro. Sie erreichen das Bürgerbüro telefonisch unter 02961 – 9766-60 oder per Mail unter buergerbuero.brilon@lobbe.de.
Die Anzahl für "Sperrmüll bis 2,5 cbm" darf eine ganze Zahl von 1-2 sein.

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