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Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. § 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Hinweise zu diesem Service

Aufwendungen über Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Kulturgütern können, zusätzlich zu einer Förderung, steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu stellt die Denkmalbehörde auf Antrag Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt aus.

 

Diese Bescheinigung ist für Denkmäler gemäß § 29 Abs. 3 DSchG NRW gebührenpflichtig. 

Hier gelangen Sie zu den Rechtsgrundlagen (§ 10g Einkommensteuergesetz).