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Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis

Hinweise zu diesem Service

Das Denkmalschutzgesetz des Landes verlangt, dass Eigentümer ihre Denkmäler erhalten und vor Gefährdungen schützen. In § 9 des DSchG NRW werden sämtliche Handlungen, die die Schutzziele des Gesetzes potentiell beeinträchtigen können, dazu zählen Änderungen des Denkmals, seiner Nutzung, seines Standorts und seiner unmittelbaren Umgebung, der Erlaubnispflicht unterworfen. Der Erlaubnisantrag ist in der Regel bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen. 

Lesen Sie hier das Denkmalschutzgesetz des Landes NRW.