Förderantrag private Photovoltaikanlagen
Die Stadt Brilon fördert die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf privaten Wohn- und sonstigen Gebäuden mit einem Pauschalbetrag von 500 € pro Anlage.
Der Rat der Stadt Brilon hat in seiner Sitzung am 30.06.2021 beschlossen, dieses Förderprogramm auf den Weg zu bringen. Gefördert werden sollen 50 Anlagen pro Jahr. Das Förderprogramm hat zunächst eine Laufzeit von 2021 bis 2023, was einer Gesamtförderung von 150 Anlagen entspricht. Es gilt sowohl für Bestandsgebäude als auch für Neubauten.
Voraussetzungen:
➔ Inbetriebnahme ab dem 01.07.2021
➔ Anlage auf privatem Wohn- oder sonstigem Gebäude (keine Gewerbeobjekte)
➔ Nennleistung: min. 5 kWp; max. 15 kWp
➔ Antragsteller / Antragstellerin: natürliche Person, Erben- oder Eigentümergemeinschaft
➔ Standort im Stadtgebiet Brilon und den Dörfern
Bei Rückfragen zum Programm stehen Ihnen Frau Arnold (Telefon: 02961/794-311) oder Herr Heers (Telefon: 02961/794-310) zur Verfügung.
Sie erreichen beide Kollegen auch unter der E-Mail-Adresse pv-foerderung@brilon.de.
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