Antrag auf die Gewährung eines Zuschusses aus Denkmalpflegemitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für Denkmäler und Nichtdenkmäler in Denkmalbereichen
Hinweise zu diesem Service
Die Förderung soll die Durchführung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen an Denkmälern ermöglichen. Voraussetzung ist die denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW.